AGB

Vertragspartner

Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma und dem Charterer unter Vermittlung der Agentur (Euro-yachtcharter) geschlossen und unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Charterfirma. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Euro-yachtcharter sind eine Vervollständigung. Im Fall des Wilderspruchs sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Euro-yachtcharter entgültig. Ein Vertrag kommt zustande durch Unterschrift und zurück senden des Angebots oder Zahlung der erste Termine, auch stimmt der Unterzeichner oder Bezahler den hierin genannten Bedingungen zu.

Zahlung des Charterers

Die Zahlung der Charterreise erfolgt in zwei Raten (50% binnen 7 Tagen nach dem Empfang des Rechnungs und 50% spätestens 6 Wochen vor Törnbegin). Der Zahlungseingang hat bis zum jeweils angegebenen Datum zu erfolgen. Alle Preise sind in Euro. Der Charterer ist für zusätsliche Unterhaltskosten wie Nahrung, Liege- Andock- und Hafengebühren, Reisegebühren, Parkeintrittsgelder und Zollangaben während der Charterreise verantwörtlich.
Zahlt der Charterer nicht in angegebenen Termine, dan treten Euro-yachtcharter und der Vercharterer gleich und ohne vorhergehender Ankündigung zurück vom Vertrag.

Rücktritt des Charterers

Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Der Charterer kann vom Vertrag zurücktreten unter Beachtung der folgenden Bestimmungen:

  • biszum 6 Wochen vor Törnbegin: Zahlungsverpflichtung 50% der gesammten Chartersumme.
  • innerhalb 6 Wochen vor Törnbegin: Zahlungsverpflichtung 100% der gesammten Chartersumme.
  • mittels Einschreibebriefs zu Euro-yachtcharter. Der Datum des Empfangs des Briefs ist bestimmend.

Es wird der Charterer empfolen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

Verpflichtungen des Vercharterers

Die gebuchte Yacht wird dem Charterer sauber, segelklar, setüchtig und vollgetankt übergeben. Kann die gebuchte Yacht zu dem in Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden, kann der Vercharterer eine gleichwertigen Ersatzyacht stellen.
Der Agentur Euro-yachtcharter erfüllt im Namen des Charterers alle Zahlungsverpflichtungen zum Vercharterer und kann darüber immer Rechenschaft ablegen.

Der  Charterer verplfichtet sich

  • Eine Reise- und Unfälleversicherung abzuschließen. Es wird der Charterer empfolen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
  • Die durch das Gastland verpflichtet gestellten Bootsführerscheine oder Erfahrungszeugnisse vorzulegen. Sollte der Vercharterer feststellen, dass der Kunde nicht befähigt ist, kann der Vercharterer die Übergabe der Yacht weigern bei Einbehalt der Chartergebühren oder einen Skipper auf Kosten des Charterers anstellen.
  • In Kroatien ist pro Boot ein Führerschein Pflicht. Sportboot-Führerschein See, Sportsee Schifferschein oder Sporthochsee Schifferschein. Auch muss wenigstens eine Person an Bord im Besitz eines Basiszertifikats für UKW-Schiffsfunk sein (dies braucht nicht der Schiffsführer zu sein).
  • Die Grundsätse der guten Seemanschaft einzuhalten und zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen.

Haftbarkeit

Der Charterer ist haftbar vor Schaden and der Yacht oder Zubehör, falls der Vercharterer nicht haftbar ist vor diesem Schaden (z.B. von Abnutzung oder unvollständige Pflege). Sollte die Behebung des Schaden mehr als die Kautionsumme kosten, wird die Kaution nicht rückerstattet. Sollte die Behebung des Schaden weniger als die Kautionsumme kosten, wird der restbetrag der Kaution rückerstattet. Der Agentur Euro-yachtcharter ist nicht haftbar für Schaden oder Ausfall des Reisegenuss des Charterers in genannten Situatione. Preise sind nicht verbindlich. Unvorhergesehende Situatione, Preissteigerungen, Steuer und Wechselkurse können ändern und werden unvermindert weitergewälzt am Charterer.
Im Falle grober Fahrlässigkeit, Segelns unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, oder die Alleinseglung der Yacht kann die Haftbarkeit der Charterers die rückstattbare Sicherheitskaution überschreiten. Die Agentur Euro-yachtcharter ist nicht haftbar für genannten Fahrlässigkeit des Charterers.
Der Agentur Euro-yachtcharter ist nicht haftbar für versagen des Vercharterers, auch im Fall der Vercharterer Insolvenz anmeldet. Die Chartersumme bei Euro-yachtcharter ist aber abgesichert über Yachtpool Charterpreis-Absicherung. (www.yacht-pool.de). Euro-yachtcharter vornehmt aber alle Leistungen der Charterer eine gute Alternative zu bieten.

Gerichtstand, anwendbares Recht

Bei Ansprüchen gegenüber der Agentur Euro-yachtcharter ist niederländisches Recht anwendbar und Gerichtstand am Sitz der Agentur Euro-yachtcharter.

Euro-yachtcharter ist Member der Yachtpool Charterversicherung, www.yacht-pool.de.

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